Am Samstag, den 14. Februar 2026, findet der traditionelle Pegauer Karnevalszug statt. Der Umzug startet um 14:00 Uhr am Marktplatz und führt durch die Innenstadt von Pegau.
Teilnehmen können alle Gruppen und Vereine, die Lust auf Karneval haben. Ob Sie als Tanzgruppe, Musikgruppe, Verein oder einfach nur als Gruppe von Freunden teilnehmen möchten, ist uns egal. Hauptsache, Sie haben Spaß und bringen gute Laune mit.
Der Umzug startet am Marktplatz und führt durch die Innenstadt von Pegau. Die Strecke ist ca. 2,5 Kilometer lang und führt über die Marktstraße, die Breitstraße, die Eulauer Straße und die Schlossstraße zurück zum Marktplatz.
Die Anmeldung zum Umzug ist ab sofort möglich. Bitte lesen sich sich die Teilnahmebedingungen dazu durch und nutzen Sie das Formular weiter unten zum Anmeldung.
Auf unsere Umzugsgruppen ein Pegau HELAU!
Bitte stellt sicher, dass zu jedem Termin eine Vertreter der Gruppe anwesend ist!
Jeder Teilnehmer im Karnevalsumzug erkennt diese Richtlinien zur Durchführung des
Karnevalsumzuges an. Vereine und Gruppen haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Richtlinie jedem einzelnen Teilnehmer bekannt gemacht wird. Bei Zuwiderhandlungen hat der Verursacher eventuelle Schäden in voller Höhe zu tragen.
2.1 Fahrzeugführer (auch von Fahrzeugen bis 6km/h) müssen eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen und 18 Jahre alt sein.
2.2 Fahrzeugführer und eingesetzte Ordner dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen und persönlich und geistig geeignet sein.
2.3 Teilnehmende Fahrzeuge und Anhänger müssen amtlich zugelassen sein.
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die die Voraussetzungen lt. Merkblatt des BM für Verkehr vom 18.7.2000 erfüllen.
2.4 Für alle teilnehmenden Fahrzeuge muss ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Verantwortlich dafür sind Fahrzeughalter und Fahrzeugführer. Bauliche Voraussetzungen für Fahrzeuge und Anhänger können unter Umzug@karneval-in-pegau.de erfragt werden.
2.5 Jedes Fahrzeug muss durch je eine Person rechts und linksseitig pro Achse und Zuggabel abgesichert werden. Weiterhin müssen alle Räder bis ca. 20 cm über Fahrbahn verplankt werden.
2.6 Auf der bebauten Ladefläche muss ein aktuelles und vollständiges Erste-Hilfe-Set vorhanden sein, sowie ein geprüfter ABC-Feuerlöscher (min. 5kg)
2.7 Die Installation von Sanitären Einrichtungen beispielsweiße Dixi-Toiletten, Urinalen oder Waschbecken sind nur dann zulässig, wenn das „Abwasser“ in einem geschlossenen und dichten Behälter gesammelt wird. Eine anderweitige Entsorgung auf die Straße oder sonstigen ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Umzug.
2.8 Die maximal zulässige Geschwindigkeit in der Umzugstrecke beträgt
8 km/h.
3.1 Tiere sind, aufgrund des Tierschutzgesetzes und der Grundlautstärke des Karnevalsumzugs über 85 Dezibel, verboten.
4.1 Beschallungsanlagen sind zur Seite auszurichten und so einzustellen, dass keine Gesundheitsschädigungen davon ausgehen. Besonders in engen Gassen ist die Lautstärke anzupassen.
4.2 Beim Vorbeifahren an Tieren sind Beschallungsanlagen auszustellen.
4.3 Jeder Umzugswagen, welcher geschützte Musikwerke abspielt, ist selbst für die Anmeldung und Entrichtung der Gema-Gebühren verantwortlich. ENTFÄLLT
4.4 Das Abspielen von Verfassungsfeindlicher / Gesetzeswidriger Musik ist verboten.
4.5 Die durchschnittliche Lautstärke der Musikanlage darf 99 db nicht überschreiten. Der Gruppenverantwortliche ist für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich. Der PKK behält sich vor, die Lautstärke stichprobenartig zu kontrollieren.
4.6 Der Einsatz von Schaum/Schneemaschinen (Ausstoßvolumen größer
90 ml/min) sowie von Lasern jeglicher Art, muss bis zum 12.02.2026 beim PKK schriftlich beantragt werden.
5.1 Süßigkeiten und ähnliche Wurfartikel sind in die hinteren Reihen zu werfen.
5.2 Das Werfen von CDs, Flaschen, Dosen oder anderen harten Gegenständen ist verboten.
5.3 Für daraus entstehende Beschädigungen bzw. Verletzungen haftet die Umzugsgruppe. Eine Abgabe jeglicher Artikel vom Fahrzeug oder Anhänger ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
5.4 Wir verzichten für dieses Jahr komplett auf Konfetti. Bei entsprechenden Verstößen behalten wir uns vor, die entsprechenden Umzugsgruppen an den Gesamtkosten der Straßenreinigung zu beteiligen.
5.5 Die Benutzung von Glitzer und Plaste Konfetti ist strikt untersagt.
5.6 Jegliches Mitführen und einsetzten von Pyrotechnik, unabhängig von der Klasse (z.B. Fackeln, Konfettishooter, Bengalo sowie Böller oder ähnlichem) ist verboten.
6.1 Der Pegauer Karneval Klub e.V. besitzt für diese Veranstaltung Hausrecht.
6.2 Alle Zugteilnehmer haben den Anordnungen der Weisungsbefugten (Ordner PKK e.V., Feuerwehr Pegau, Sicherheitsdienst „Leipziger Löwen“, Polizei) Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung trägt der jeweilige Teilnehmer selbst die Verantwortung für evtl. entstehende Personenschäden und Kosten.
6.3 Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder anderen Störungen der Durchführung des Umzugs durch eine Umzugsgruppe, hat der PKK e.V. das recht die Umzugsgruppe mit sofortiger Wirkung vom Karnevalsumzug auszuschließen. Diese muss den Umzug dann an der nächsten Möglichkeit direkt verlassen.
6.4 Der Pegauer Karneval-Klub e.V. behält sich vor je nach Wetterlage bis 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ein Konfettiverbot auszusprechen.
Bei Missachtung dieses Verbotes gelten die gleichen Regeln wie unter Punkt 5.4.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Erlass unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Teile und die Wirksamkeit der Richtlinie im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich die Richtlinie als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der Richtlinie entsprechen und im Falle dessen Bedacht werden.
8.1 Mit der Teilnahme am Karnevalsumzug erklären Sie sich damit einverstanden, dass von Ihnen und Ihrer Gruppe während der Veranstaltung Fotos und Videos erstellt werden können. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich zu Dokumentationszwecken und zur Öffentlichkeitsarbeit des PKK e.V. Die Bilder können auf der PKK-Website, in sozialen Medien sowie in Printmedien veröffentlicht werden.
8.2 Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Karnevalsumzug und ihrer Umzugsgruppe kann der PKK die Kontaktdaten des Gruppenverantwortlichen an Dritte, insbesondere an Behörden, weitergeben.
9.1 Leeres Verpackungsmaterial und Abfälle sind nicht während des Umzuges zu entsorgen.
9.2 Der PKK behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt per E-Mail sowie durch Veröffentlichung auf der Webseite.
9.3 Die Anmeldung und Teilnahme erfolgt auf Grundlage der vorstehenden
Teilnahmebedingungen.
9.4 Die Teilnahmebedingungen umfassen Punkt 1 – 9 und sind am 01.03.2025 gültig.